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Schulische SozialarbeitDie Landesregierung hat 2016 die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe definiert und finanziell dauerhaft abgesichert. Damit unterstreicht das Land den hohen Stellenwert der schulischen Sozialarbeit: Lehrkräfte werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte bei den außerunterrichtlichen Tätigkeiten entlastet, der Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten wird gestärkt, Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Ansprechpartner sowie Unterstützung im Schulalltag. Zudem bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der schulischen Sozialarbeit besondere Erfahrungen und Qualifikationen und vielfältige Kompetenzen mit, um die Integration der vielen Tausend Kinder und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte erfolgreich zu gestalten. Die Aufgaben der schulischen Sozialarbeit Schülerinnen und Schüler bei ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützen, die Bedingungen für den schulischen Lernerfolg verbessern, Lehrkräfte und Eltern mit sozialpädagogischer Kompetenz beraten, ein Netzwerk für die Schule aufbauen, Gewalt- und Konfliktprävention durchführen – all dies gehört zu den Aufgaben von schulischer Sozialarbeit. Schulische Sozialarbeit hat sich zu einem wichtigen Baustein in der niedersächsischen Schullandschaft entwickelt. Schulen sind auf multiprofessionelle Kompetenzen angewiesen, um den Herausforderungen des schulischen Alltags gerecht zu werden. Der Schwerpunkt der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung liegt auf Maßnahmen, die
Eine gute schulische Sozialarbeit ist auf ein enges Netzwerk von Partnern in und außerhalb der Schule angewiesen, um sinnvoll wirken zu können. Dazu können alle Einrichtungen im Sozialraum einer Schule gehören, die Kinder- und Jugendliche unterstützen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu. Sowohl die Schulen als auch die Kinder- und Jugendhilfe sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) und dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben an dieser Schnittstelle eine besondere Aufgabe. Die schulische Sozialarbeit bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Themenfeldern an:
Quelle: https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb/soziale-arbeit-schule Inklusion an der GS NeustadtAb dem Schuljahr 2013/ 14 wird in Niedersachsen gemäß der EU-Behindertenrechtskonvention verpflichtend die Inklusion ab Klasse 1 und 5 eingeführt. Inklusion strebt die aktive Teilhabe aller Menschen am Schulleben an. Das heißt, dass Menschen mit Behinderung ebenso eingebunden werden sollen wie alle anderen Schüler, Eltern, Mitarbeiter und das Umfeld der Schule.
Um gerade Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf die Möglichkeit zu geben, an einer Regelschule in ihrem gewohnten Umfeld erfolgreich am Unterricht teilnehmen und mitarbeiten zu können, hat die GS Neustadt sich bereits im Schuljahr 2011/ 12 in Zusammenarbeit mit dem VSE auf den Weg zur inklusiven Schule gemacht. Der VSE finanzierte hierfür während der ersten 18 Monate eine Inklusionsbeauftragte, die uns darin unterstützte den Unterricht und Schule so zu gestalten, dass Eltern und Schüler eingebunden werden und sich wohl fühlen können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir in unserer Schule folgendes erreicht:
Die Kolleginnen nahmen und nehmen an Fort- und Weiterbildungen teil, um die vielfältigen Aufgaben, die sich aus der Inklusion von Schülern mit Behinderung oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ergeben, qualifiziert erfüllen zu können.
Wir sind froh, uns auf den Weg gemacht zu haben, eine Schule für ALLE zu gestalten. |
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