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Inklusion an der GS NeustadtAb dem Schuljahr 2013/ 14 wird in Niedersachsen gemäß der EU-Behindertenrechtskonvention verpflichtend die Inklusion ab Klasse 1 und 5 eingeführt. Inklusion strebt die aktive Teilhabe aller Menschen am Schulleben an. Das heißt, dass Menschen mit Behinderung ebenso eingebunden werden sollen wie alle anderen Schüler, Eltern, Mitarbeiter und das Umfeld der Schule.
Um gerade Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf die Möglichkeit zu geben, an einer Regelschule in ihrem gewohnten Umfeld erfolgreich am Unterricht teilnehmen und mitarbeiten zu können, hat die GS Neustadt sich bereits im Schuljahr 2011/ 12 in Zusammenarbeit mit dem VSE auf den Weg zur inklusiven Schule gemacht. Der VSE finanzierte hierfür während der ersten 18 Monate eine Inklusionsbeauftragte, die uns darin unterstützte den Unterricht und Schule so zu gestalten, dass Eltern und Schüler eingebunden werden und sich wohl fühlen können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir in unserer Schule folgendes erreicht: ![]()
![]() Die Kolleginnen nahmen und nehmen an Fort- und Weiterbildungen teil, um die vielfältigen Aufgaben, die sich aus der Inklusion von Schülern mit Behinderung oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ergeben, qualifiziert erfüllen zu können.
Wir sind froh, uns auf den Weg gemacht zu haben, eine Schule für ALLE zu gestalten. |
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